Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Von:
sahli:interactive
Sahli & Partner AG
Moosstrasse 5
3322 Urtenen-Schönbühl
Schweiz

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen Kunden/Auftraggebern und der Sahli & Partner AG. Die Werke, Produkte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote der Sahli & Partner AG erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Auftragserteilung an die Sahli & Partner AG gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Eine anderweitige, diesen AGB widersprechende Regelung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Sahli & Partner AG möglich. Bei Online-Bestellungen gehen die dort enthaltenen Bedingungen vor.

1. Angebot
a) Das Angebot über Leistungen der Sahli & Partner AG wird individuell für den jeweiligen Kunden/Auftraggeber erstellt und hat eine Gültigkeit von drei Wochen ab Erstellungsdatum, soweit in oder Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes definiert ist.
b) Das Angebot gilt ausschliesslich für den Kunden/Auftraggeber, welcher im Angebot bezeichnet ist. Das Angebot gilt nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln, d.h. Informationen aus dem Angebot dürfen ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung der Sahli & Partner AG weder kopiert, publiziert, offen gelegt, noch sonst in irgend einer Art und Weise Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden.
c) Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen der Sahli & Partner AG unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.

2. Auftrag
Die Art der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Sahli & Partner AG wird durch den Inhalt des schriftlich abgeschlossenen Vertrags geregelt. Ist der Vertrag auf Entwurfsarbeiten oder Erstellung einer kreativen Leistung gerichtet, so handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag.

3. Urheberrechte und Nutzungsrechte
a) Sahli & Partner AG besitzt die Urheberrechte an allen grafischen und gestalterischen Werken.
b) Der Kunde/Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Arbeiten und Werken der Sahli & Partner AG für einen vertraglich vereinbarten Zweck auf Dauer und kann sie für Wiederholungen und weitere Auflagen erneut einsetzen.
c) Die Nutzungsrechte gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden/Auftraggeber über.
d) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und der Sahli & Partner AG unverzüglich anzuzeigen.
e) Stellt der Kunde/Auftraggeber Unterlagen wie Texte, Manuskripte, Bildmaterialen und ähnliches zur Verfügung, so bestätigt er, dass Schutzrechte Dritter durch deren Verwendung nicht verletzt werden. Der Kunde/Auftraggeber haftet der Sahli & Partner AG gegenüber für allfälligen Schaden, welcher diesem aus Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten entsteht.

4. Freigabe und Prüfungspflicht
a) Der Kunde/Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Unterlagen, Entwürfe und Layouts auf inhaltliche Richtigkeit, generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemässe Ausführung zu prüfen.
b) Der Kunde/Auftraggeber hat nach der Prüfung umgehend etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten anzuzeigen.
c) Das «Gut zum Druck» muss schriftlich erfolgen. Sie kann durch Erklärung samt Unterschrift auf dem Entwurf erfolgen.
d) Mit dem «Gut zum Druck» geht die Haftung für etwaige Fehler, welche bis zur Prüfung aufgetreten oder erkennbar waren, auf den Kunden/Auftraggeber über.

5. Vergütung
a) Sahli & Partner AG erstellt generell keine kostenfreien Layouts, Entwürfe, Vorlagen oder ähnliches.
b) Material, Einkaufleistungen und Aufträge an Dritte stellt die Sahli & Partner AG zusätzlich in Rechnung oder werden direkt vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
c) Die Vergütung für Leistungen sind auch bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden/Auftraggeber zu tragen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Wert der durch die Sahli & Partner AG bereits erbrachten Leistungen.

6. Zahlungsbedingungen
a) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung durch die Sahli & Partner AG fällig.
b) Die Rechnungen sind ohne Abzüge innert der angegebenen Frist zu bezahlen. Säumige Kunden/Auftraggeber werden gemahnt, wobei für jede Mahnung CHF 20.– verrechnet werden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Sahli & Partner AG behält sich vor, nach erfolgloser Mahnung die Betreibung einzuleiten.
c) Sahli & Partner AG kann Vorauszahlungen in voller Rechnungshöhe verlangen, beispielsweise bei Neukunden oder bei erheblichen Vorleistungen.
d) Sahli & Partner AG kann Leistungen zurückbehalten und die Bearbeitung eines Auftrages einstellen, wenn der Kunde/Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.
e) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von Sahli & Partner AG.

7. Datenspeicherung
a) Sahli & Partner AG verpflichtet sich, die im Zuge des Vertrags erstellten Daten bis zur Erfüllung des Vertrags zu speichern. Anschliessend müssen weder die erstellten Daten noch die vom Kunden/Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Manuskripte, Daten u.ä. von der Sahli & Partner AG archiviert werden.
b) Die Herausgabe von Daten nach Erfüllung des Vertrags ist kostenpflichtig.
c) Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages kann der Kunde/Auftraggeber die Herausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Daten nur kostenpflichtig verlangen.

8. Gewährleistung und Mängel
a) Der Kunde/Auftraggeber hat Mängel des fertigen Werkes, Produktes bzw. der erbrachten Leistung innerhalb einer Woche der Sahli & Partner AG gegenüber schriftlich anzuzeigen, ansonsten das Werk als genemigt gilt.
b) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher schon zum Zeitpunkt der Druck- bzw. Fertigungsfreigabeerklärung vorlag und erkennbar war, ist ausgeschlossen.
c) Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl der Sahli & Partner AG durch Nachbesserung bzw. -lieferung, Neuerstellung bzw. –lieferung oder durch eine andere geeignete Massnahme. Es besteht kein Anspruch des Kunden/Auftraggebers auf Neuerstellung der gesamten Leistung.
d) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucke) nicht beanstandet werden.
e) Die Geltendmachung von Mängeln, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Werkes, Produktes bzw. der Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
f) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher auf unsachgemässer Behandlung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritte beruht, ist ausgeschlossen.

9. Haftung
a) Sahli & Partner AG haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus eigenem Verschulden.
b) Sahli & Partner AG haftet nicht für das Verschulden Dritter.
c) Sahli & Partner AG ist nicht verpflichtet, den Kunden/Auftraggeber auf gesetzliche Regelungen hinzuweisen. Der Kunde/Auftraggeber hat alleine dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung dem geltenden Recht entspricht.
d) Sahli & Partner AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
e) In den Fällen, in denen die Sahli & Partner AG haftet, ist die Höhe der Haftungssumme auf den vertraglichen Auftragswert begrenzt. Hat der Kunde/Auftraggeber Kenntnis von einem drohenden Schaden, ist er verpflichtet, die Sahli & Partner AG darauf aufmerksam zu machen.

10. Leistungs- und Erfüllungsort, Versand
a) Leistungs- und Erfüllungsort der Sahli & Partner AG sind die Geschäftsräume der Sahli & Partner AG in Urtenen-Schönbühl und auf Wunsch beim Domizil des Kunden.
b) Der Versand der Leistungen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden/Auftraggebers.

11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Der Gerichtstand ist Bern. Anwendbar ist Schweizer Recht.

12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.